Holzaushaltung

Fichten-Langholz

mind. 28 fm je Lagerplatz
16 – 19 m lang
mind. 20 cm Zopf in Rinde / max. 70 cm am Stock
ca. 30 cm Übermaß
Fichten-Fixlängen
5,0 m + 10 cm Übermaß
mind. 15 cm Zopf in Rinde / max. 50 cm am Stock
frisch, gesund, gerade !!!
Fichten-Fixlängen (stark)
5,0 m + 20 cm Übermaß
mind. 45 cm Zopf in Rinde / max. 70 cm am Stock / max. 66cm Mittendurchmesser
frisch, gesund, gerade !!!
Kiefer (gute Qualität)
5,0 m + 20 cm Übermaß
mind. 17 cm Zopf in Rinde
frisch, gesund, gerade
Kiefer und Fichten-Gipfelholz
3,6 m + 10 cm Übermaß => 3,70 m lang
mind. 15 cm Zopf in Rinde / max. 60 cm am Stock
!!!Kombination 4,10m und 3,70m nicht möglich!!!
D-Holz (Teilnutzholz)
4,0 m + 10 cm Übermaß
mind. 20 cm Zopf in Rinde / max. 70 cm am Stock / max. 66cm Mittendurchmesser
beil- und nagelfest, keine „Ofenrohre“
Papierholz
2,0 m oder 3m lang
mind. 10 cm Zopf in Rinde / max. 30 cm am Stock
frisch !!!

Laubholz kann generell von 2,50 m bis 6,0 m in Halb-Meter-Stufen zuzüglich mindestens 20 cm ausgehalten werden (bitte vorher an der Geschäftsstelle anrufen!).

  • Fixlängen werden normalerweise nach Werksmaß verkauft. Auf Wunsch können einzelne Posten auch nach Waldmaß verkauft werden.
  • Holzlisten werden nur für kleine Mengen (unter 15 Fm), für Langholz sowie für alle Sondersortimente (Laubholz, Lärche, starke Abschnitte und ggf. D-Holz) benötigt. Sofern Sie Holzmengen zu einem bereits vorhandenen Holzganter legen, ist eine Holzliste zwingend erforderlich! 

Um Ihren Hieb preislich optimal vermarkten zu können und um Abschläge durch falsche Aushaltung zu vermeiden, sprechen Sie bitte jeden Hieb mit der Geschäftsstelle ab. Wir sagen Ihnen die beste Aushaltung für Ihr Holz.

Mindestmengen:

 Langholz mindestens 28 Fm pro Lagerplatz (mit Holzliste; Länge + Durchmesser + Güte)

 Fixlängen (Fichte, Kiefer) mindestens 15 fm pro Lagerplatz; ein Lastwagen lädt 28 fm (Gesamtstückzahl genügt)

– Sondersortimente (Laubholz, Lärche, Douglasie) mindestens 15 fm (Holzliste notwendig)
kleinere Mengen auf Sammellagerplätzen lagern

 Kleinmengen (unter 15 fm) müssen auf Sammellagerplätze oder zu anderen Holzlagerplätzen gefahren werden; hier ist eine Holzliste zwingend erforderlich!!!
– Bei Kleinmengen unter 15 fm wird ein Kleinmengenabschlag von 3,5€/fm abgezogen!!!

Sammellagerplätze: Nasslager Froschham, Ziegelwies Gaulzhofen, Krautgartenweg Kühnhausen,oder jeder andere gut anfahrbare Holzlagerplatz, wenn auf dem Lagerplatz dann mindestens 20 Festmeter liegen.